Aktuelles aus der Rechtssprechung §
Bewährungsstrafe für Rettungsassistenten nach tödlichem Unfall.
Schwerin (pm) – Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht Parchim vergangene Woche einen 27-jährigen Rettungsdienst-Mitarbeiter verurteilt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hatte das Amtsgericht Parchim gegen einen 27-jährigen Rettungsassistenten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 06.12.2013 auf der B 198 nahe Plau am See im Rahmen eines Rettungseinsatzes infolge von Unachtsamkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Straßenbaum geprallt zu sein. Bei dem Unfall kam eine 82-jährige Patientin ums Leben, ein Notarzt und ein Rettungssanitäter wurden schwer verletzt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die Patientin nur mit einem Fuß-, Brust- und Beckengurt, nicht aber – wie vorgeschrieben – auch mit Schultergurten gesichert. Sie rutschte beim Aufprall unter den angelegten Gurten durch und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie daran noch am Unfallort starb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte für die Einhaltung der Anschnallpflicht im Rettungswagen verantwortlich war.
Die Witterungsverhältnisse am Unfalltag hätten nach den Ermittlungen beim Tatgeschehen keine Rolle gespielt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zum Unfallzeitpunkt herrschte starker Schneefall, verbunden mit Sturmböen.
Quelle: Rettungsdienst.de