Über die Nummer 0271 – 19222 können Sie einen Krankentransportwagen (KTW) anfordern. Dieser kommt ohne Blaulicht und Martinshorn, wenn kein akuter Notfall vorliegt, Sie jedoch nicht gehfähig oder durch eine Erkrankung stark geschwächt sind.
Zum Krankentransport gehören Fahrten zu Arztterminen, ins Krankenhaus oder zu wiederkehrenden Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, diese wird ausgestellt, wenn während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist.
Die Leitstelle koordiniert alle Krankentransporte, ob für bettlägerige, gehbehinderte oder infektiöse Patientinnen und Patienten. Je nach Bedarf entscheidet Ihr Arzt, ob ein nicht-qualifizierter oder ein qualifizierter Krankentransport notwendig ist. Beim qualifizierten Transport betreuen Sie mindestens zwei Rettungsdienstmitarbeitende und sorgen für einen sicheren, schonenden Transport – sitzend oder liegend.
Für den Krankentransport ist eine Bewilligung der Krankenkasse erforderlich. In der Regel fällt eine Eigenbeteiligung von zehn Euro an. Ohne vorherige Genehmigung können Mehrkosten entstehen.
Mit dem Krankentransport des DRK sind Sie in besten Händen. Sicher, zuverlässig und menschlich.