Für wen ist der Fahrdienst-Service des DRK geeignet?
Der Fahrdienst richtet sich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen, Krankheiten und/oder Behinderungen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Viele Menschen möchten auch dann weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben, wenn Sie körperlich beeinträchtigt sind und es Ihnen evtl. nicht mehr möglich ist, alleine Gänge zum Arzt oder zum Einkaufen erledigen zu können.
Wir möchten Ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich mit gestalten. Mit unserer Unterstützung können Sie in Ihrer vertrauten Umgebung älter werden.
Sie benötigen ein Rollstuhltaxi? Kein Problem
Wir haben eigens für Rollstuhlbeförderungen ausgerüstete Spezialfahrzeuge, mit denen wir Sie sicher an Ihr Ziel bringen. Wir haben sowohl Fahrzeuge mit Rampe, als auch mit Hebebühne zur Verfügung, und sind auch in der Lage, eine Gruppe von bis zu fünf Rollstuhlfahrern mit einem Fahrzeug zu befördern.
Was sind die Vorteile unseres Fahrdienstes?
- Der Verbleib in der gewohnten Lebensumgebung
- Die Selbstständigkeit bleibt bewahrt
- Pflegende Angehörige werden entlastet
- Geschultes Personal betreut Sie
- Die Mobilität bleibt gewahrt
- Die Unabhängigkeit bleibt gewährleistet
Wie kann ich den Fahrdienst bestellen und wie sind die Preise?
Bestellen ist ganz einfach: Rufen Sie uns unter der angegebenen Rufnummer an und teilen Sie uns Ihren Fahrzeugwunsch und Termin mit. Alles andere können Sie dann ganz beruhigt uns überlassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab planen müssen. Daher sind ganz kurzfristige Fahrten nicht möglich.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen jederzeit unverbindlich ein Angebot über die zu erwartenden Kosten.
Ab dem 1.12.2021 bieten wir die Beförderungen an, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können.
Fahrten mit Transportbescheinigung / Verordnung einer Krankenbeförderung
Gerne befördert Sie unser geschultes Personal auch zu Arztterminen, ins Krankenhaus oder zum Bespiel zu einer ambulanten Therapie. Sofern die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht, die durch einen Arzt verordnet und medizinisch notwendig ist, ist eine Kostenübernahme der Fahrt durch die Krankenkasse möglich. Hierfür erhalten Sie von Ihrem Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“, auch Transportbescheinigung genannt. Diese muss von Ihrer Krankenkasse vor der Fahrt schriftlich genehmigt worden sein, da andernfalls die Krankenkasse die Übernahme der Kosten verweigert.
Sofern die Krankenkasse die Fahrt genehmigt hat, ist durch Sie lediglich der gesetzlich vereinbarte Eigenanteil in Höhe von maximal € 10,- zu tragen. Dieser wird Ihnen dann von uns separat in Rechnung gestellt.
In folgenden Ausnahmefällen wird eine Beförderung auch ohne Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse akzeptiert:
- Fahrten zu einer Kassenleistung, die ausschließlich stationär erbracht wird
- Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung in einem Krankenhaus
- Fahrgäste mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis
- Fahrgäste mit Pflegegrad 4 oder 5
- Fahrgäste in Pflegegrad 3, sofern zuvor eine Einstufung in Pflegestufe 2 vorlag oder durch einen Arzt eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung festgestellt wurde
Falls Sie zu einem konkreten Termin durch uns befördert werden möchten, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden. Wir prüfen dann, ob wir in dem Zeitraum Kapazitäten frei haben und besprechen mit Ihnen alles Weitere.
Bitte beachten Sie die für den Bereich Fahrdienst geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), die Sie auf unsere Homepage oder in ausgedruckter Version in unserer Geschäftsstelle einsehen können.