Pflegegrad 1 (geringfügige Einschränkung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 2 (erhebliche Beinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 3 (Beinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 4 (schwerste Beinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)