Die Pflegeberatung des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Pflegeberatung: Das Prüfverfahren

Die Pflegekassen sind verpflichtet, vor einer wichtigen Leistungsentscheidung wie der Einstufung in einen Pflegegrad, den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu beauftragen. Wenige Wochen nach Beantragung einer Pflegestufe kommt der MDK deshalb zum Antragssteller nach Hause. Dort prüft er den Anspruch auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Der Besuch dauert zehn bis 45 Minuten. Es empfiehlt sich, den Termin gut vorzubereiten.

Pflegegrade

Pflegegrad 1 (geringfügige Einschränkung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 2 (erhebliche Beinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 3 (Beinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 4 (schwerste Beinträchtigung der Selbstständigkeit) 

Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Informationen zu Sach-. Geld- und Kombinationsleistungen