Kilometergeld ist nicht mehr - dafür steigt die Grundpauschale
Der Kreistag Siegen-Wittgenstein hat vor einer Woche eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst in Siegen-Wittgenstein verabschiedet. Was ändert sich mit dem Inkraftreten der neuen Satzung ? Lest es hier nach...
Der Kreistag des Kreises Siegen Wittgenstein hat am 11. Dezmeber getagt und dabei eine neue Gebührenordnung für den Rettungsdienst in unserem Kreisgebiet verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2016, so erklärte DRK-Abteilungsleiter Rüdiger Schmidt, werde die neue Gebührensatzung in Kraft treten. Außer dem Baby-NAW seien dort alle Rettungsmittel und die Krankentransportwagen betroffen.
Eine Kilometerabrechnung wie bisher, wird es nicht mehr geben. Dafür steigen allerdings die Grundpauschalen für das jeweilige Fahrzeug. Bisher war es so, dass die Krankenkassen im Einsatzfall eine Grundpauschale für jedes Fahrzeug zahlen mussten, dann aber eine zusätzliche Kilometerabrechnung ab dem 16. Kilometer erfolgte. Bis 15 Kilometer änderte sich der Preis auch bisher nicht. Ebenso werden Desifektionen und Wartezeiten in Zukunft nicht mehr erfasst.
Ab dem 1. Januar wird nur noch die Grundpauschale für jedes Fahrzeug erhoben und es findet dann keine Kilometerberechnung mehr statt. Um allerdings weiterhin kostendeckend arbeiten zu können, wurden die Grundpauschalen für jedes Fahrzeug beachtlich angehoben. So schlug der Einsatz des RTW bisher in der Pauschale mit rund 240 Euro zu Buche, mit der neuen Gebührensatzung wird das die Kostenträger 778 Euro kosten, wenn der RTW zum Einsatz kommt. Der KTW, der bisher für 92 Euro zum Einsatz kam, wird künftig mit 226 Euro berechnet.
Dass die neue Gebührensatzung finanzielle Einbußen bedeutet, befürchtet Rüdiger Schmidt nicht. "Durch die Anhebung der Grundpauschale werden bei vielen kleineren Einsätzen auch die Kosten für eine Fahrt ins Ruhrgebiet gedeckelt", erklärte er. Anhand der Einsatzzahlen und der Grundpauschalen müsste der Plan erfüllt werden, den man erwarte, so Schmidt.