Keine Ferndiagnose: Präsenzpflicht bei der Fortbildung
In einem Schreiben des Ministeriums für Gesundheit, Emanziaption, Pflege und Alter an die Bezirksregierungen wird jetzt noch einmal erklärt, wie es mit der jährlichen Rettungsdienstfortbildung läuft.
Jedes Jahr einmal müssen alle Kollegen an der 30-stündigen Fortbildung für Rettungsdienstpersonal teilnehmen. Müssen, oder dürfen? Eigentlich dürfen. Denn wir bekommen eigentlich zum Nulltarif ein abwechslungsreiches und fachlich fundiertes Programm geboten: Neben dem Unterricht bei fachlich hoch qualifiziertem Personal, in dem man für sich und den Patienten immer sehr viel mitnehmen kann, steht auch die Diskussion und der Austausch mit den Kollegen aller Wachen aus dem Kreis und auch der Feuerwehr Siegen, oder Kollegen aus anderen Rettungsdienstbereichen stets auf dem Programm. Abgerundet wird das Fortbildungsprogramm durch notfallpraktische Übungen und schließlich einer Selbstkontrolle des Wissensstandes und des praktischen Arbeitens, um sich immer selbstkritisch hinterfragen und auf den neuesten Wissensstand bringen zu können.
Dazu sind wir zwar verpflichtet, aber wir haben das große Glück, diese Fortbildung im „eignen Betrieb“ absolvieren zu dürfen und es ist für uns unentgeltlich.
Ist es auch weiterhin zwingend erforderlich, in der Fortbildung präsent zu sein, oder wird uns das freigestellt und dadurch riskiert, dass wir in einem Eigenstudium die eben erläuterten wichtigen Faktoren nicht in vollen Zügen genießen und nutzen können ?
Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) klärt jetzt auf, wie es mit der Präsenzpflicht und Eigenstudium aussieht.
Eine Entscheidung pro Patient und für eine weiterhin gute Mitarbeiterschulung.
Das Schreiben der MGEPA an die Bezirksregierung Münster findet ihr im Link im Kontextbereich.