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  2. Wichtige Hygieneregelungen in Seminaren

Schutzmaßnahmen bei Kursen wegen Covid 19

Voraussetzung zur generellen Teilnahme
  • Die Teilnahme an unseren Seminaren (Lehrveranstaltungen & Prüfungen) kann nur dann erfolgen, wenn KEINE Krankheitsanzeichen vorliegen
  • Der Teilnehmer sollte eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung (am besten FFP 2) mitbringen  und entsprechend der aktuellen Vorgaben tragen!

 

Hygienekonzept / Prävention / Vorgabe der Gebietskörperschaften und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
  • Es gelten die aktuellen Versionen der „Hygienekonzepte und Prävention“ des DRK-Ausbildungszentrums für Notfallmedizin Südwestfalen und der Berufsfachschule Rettungsdienst Südwestfalen sowie Vorgaben der einzelnen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreien Städte).

 

Ergänzend zum Fachbereich Schulen des Gesundheitswesen
  • Für die Durchführung der Lehrveranstaltungen & Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesen (Aus-, Fort- und Weiterbildungen Rettungsdienst) gelten die aktuellen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) herausgegebenen und veröffentlichten rechtlichen Regelungen, in jeweils aktueller Form.
 
Ergänzend zum Fachbereich Breiten- und Fachdienstausbildungen
  • Für die Durchführung von Seminaren im Bereich Breiten- und Fachdienstausbildung können  während der anhaltenden COVID-19 Pandemien grundsätzlich abweichende Regelungen bestehen. Dieses kann auch die Zeiten, die Teilnehmerzahl und die Teilnehmergebühren betreffen.